Impressum / AGB/ Haftungsausschluß

 

 

Schwamm & Cie mbH
Bismarckstraße 144 – 154
D-66121 Saarbrücken

Telefon: +49 681 6680-0
Telefax: +49 681 67254

E-Mail: schwamm@schwamm.com

 

Registergericht Saarbrücken HRB 4563
Geschäftsführer: Hans-Günther Schwamm, Eugen Schwamm

ILN: 40 080 1300000 6
USt.IdNr: DE 138112630
Geschäftsbedingungen: AGB

 

Verantwortlich für den Inhalt der Webseiten:
Kai Hirschmann, hirschmann@schwamm.com
Stefan Kinn, kinn@schwamm.com

Verantwortliche Person für die redaktionellen Inhalte dieser Seite iSd. § 55 Abs.2 RStV ist:

Stefan Kinn, kinn@schwamm.com

 

Designidee
www.dreihundertzehn.de

Umsetzung -technische Realisierung:

www.pop-werbeagentur.de

 

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, unsere Kunden auf die Existenz der europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen: http://ec.europa.eu/odr Die Schwamm & Cie mbh nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

Datenschutz:

Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eudsgvo- fuer-verbraucher.

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Schwamm & Cie mbH – Saarbrücken

Geschäftsführer: Hans-Günther Schwamm, Eugen Schwamm
Sitz der Gesellschaft: Saarbrücken
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken 17 HRB 4563

 


Allgemeine Geschäftsbedigungen

1.Auftragserteilung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Spätestens mit der Annahme unserer Erzeugnisse erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Lieferbedingungen an. Will er dies nicht, hat er unverzüglich und ausdrücklich zu widersprechen. Formularmäßiger Widerspruch genügt nicht. Bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag trifft den Käufer die Beweislast, dass die in Rechnung gestellten Mengen, Preise und Qualität von seiner Bestellung abweichen. Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk und schließen Fracht, Verzollung, Mehrwertsteuer und andere Abgaben nicht ein.

2.Lieferung
Der Versand erfolgt auch bei vereinbarter Übernahme der Frachtkosten durch uns – auf Gefahr des Käufers. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streit oder Aussperrung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt, wenn wir ohne unser Verschulden nicht oder nur mit Verzögerung Ware geliefert bekommen. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine angemessene Nachfrist ungenützt verstrichen ist. Ersatzansprüche sind nur zulässig, wenn uns grobes Verschulden zur Last fällt. Die Erfüllung des Vertrages in Teilen ist zulässig. Die von uns festgestellten Gewichte auf elektronischen Waagen sind für die Berechnung maßgebend. Während des Transportes entstandene Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers. Für die Anerkennung weiterer Gewichtsdifferenzen ist Voraussetzung, dass im Beisein des jeweiligen Frachtführers gewogen wird und die Wiegedokumente – Kontrollschein – zum Vergleich mit den eigenen Auslieferungsunterlagen ausgehändigt werden. Feststellungen von einem vereidigten Wäger werden anerkannt.

Abnahme und Zahlungsverzug
Wird eine gekaufte Ware nicht fristgerecht abgenommen, von dem Käufer im Einvernehmen mit uns zurückgegeben oder nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, so sind wir berechtigt, diese Ware ohne weitere Fristsetzung eigenhändig zu verwerten. Einen sich etwa ergebenden Mindererlös hat der erste Käufer uns zu ersetzen, zuzüglich etwa entstehender Kosten.

3.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller vergangenen oder zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen – bei Barzahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung – bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung; ist vereinbart, dass die Finanzierung im Wechsel/Scheckverfahren erfolgt, so tritt der Eigentumsübergang in den vorgenannten Fällen erst bei endgültiger Einlösung der (des) Wechsel (Wechsels) ein. Die Veräußerung der Ware ist dem Kunden nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet (also nicht z. B. Sicherungsübereignung) und nur solange er sich nicht mit seinen Vertragspflichten in Verzug befindet. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung, Be- oder Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen sowie einen Anspruch auf Herausgabe und vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Abgetreten werden ferner Versicherungsansprüche aus Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware, die mit nicht von uns gelieferter Ware verarbeitet oder verbunden worden ist, wird die Forderung des Abnehmers an uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch unseren Abnehmer be- oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Abnehmer veräußert wird. Bei Verarbeitung, Verbindung und Einbau mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Abnehmer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Wir gelten als Hersteller nach § 950 BGB. Für die neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle des Verzugs oder bei Vorliegen der Voraussetzungen und vorzeitiger Fälligkeit sind wir berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug unserer Forderungen zu widerrufen und deren Abtretung offenzulegen. Wir verpflichten uns, die vorstehend bezeichneten Sicherungen – nach unserer Wahl – freizugeben, wenn der Wert die zu sichernde Forderung nachhaltig um 20 % übersteigt. Die Zurücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.

4.Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung der Ware rein netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Zahlungen haben in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wir behalten uns das Recht vor, hereingenommene Wechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel zurückzuweisen und sofortige Barzahlung zu fordern. Zinsen werden vom Fälligkeitstage der Rechnung ab in Höhe von 1 % pro Monat berechnet.

5.Anzeigepflicht
Bei Änderung der Geschäftstätigkeit, der Kommunikationswege (kaufmännische E-Mail, Fax, Telefon etc.) oder der Anschrift ist der Kunde zur sofortigen schriftlichen Mitteilung, bei Änderung der Einkaufsberechtigung oder bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit zur sofortigen und unaufgeforderten schriftlichen Mitteilung verpflichtet.

Schwamm behält sich vor, als Vertragsstrafe den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und/oder vom Kunden die Zahlung von EUR 1.500,- zu verlangen, wenn dieser anderen als seinen Einkaufsberechtigten bzw. ausdrücklich von ihm bevollmächtigten Personen die Kundennummer zwecks Einkaufs bei Schwamm überlässt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Aufgabe oder Änderung des Gewerbes bzw. der Einkaufsberechtigung diese unverzüglich schriftlich oder telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Bis zum Eingang der Änderungsmitteilung im Großmarkt haftet der Kunde für den Missbrauch der Zahlarten nur bis zu 50,00 €, wenn er nachweisen kann, dass er die Meldepflicht erfüllt hat.

6.Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich und vor einer evtl. Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt auch dann, wenn die Ware unmittelbar einem Drittabnehmer übersandt wird. Wird nicht rechtzeitig gerügt, stellt dies eine Genehmigung der Lieferung als vertragsmäßige Erfüllung dar und schließt Gewährleistungsansprüche aus. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere bei unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Transport besteht keine Gewährleistung. Bei begründeten Rügen und Beanstandungen hat der Kunde lediglich Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware. Sollten wir trotz angemessener Fristsetzung diesem Anspruch nicht nachkommen, so hat der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche das Recht zur Herabsetzung des Preises oder nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages. Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden – auch solche aus unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden sei von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

7.Kontrolle
Die bei einer Lebensmittelkontrolle hinterlassenen amtlich versiegelten Gegenproben sind uns zur Verfügung zu stellen.

8.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9.Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen – ist Saarbrücken oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Abnehmers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

10.Kassler – Kaiserbraten – gek. Rippchen
und vergleichbare Produkte können technisch bedingt Fremdwasser enthalten.

Disclaimer

 

Sollte trotz aller Sorgfalt ein Fehler oder Verstoß vorhanden sein, so werden wir diesen umgehend nach Hinweis beheben.
Eine Abmahnung ohne vorherigen Hinweis und die Möglichkeit der Behebung des Fehlers lehnen wir grundsätzlich ab.

1. Haftungsbeschränkung

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4. Datenschutz

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5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Quelle: Disclaimer von www.Juraforum.de

 

Hinweisgebersystem
Die Einhaltung effektiver Compliance hat für uns höchste Priorität. Verstöße gegen geltendes Recht müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können. Der Compliance-Ombudsmann und das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem https://ssb.hintbox.de/ sind Bestandteile unseres Compliance-Systems und unserer Compliance-Kultur.
Das Hinweisgebersystem steht nicht nur allen Mitarbeitern, sondern auch Dritten, externen Partnern, Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient der Meldung und Untersuchung von Gesetzesverstößen oder möglichen Verstößen gegen interne Vorschriften und Richtlinien, insbesondere unseren Code of Conduct. Über das System können auch Hinweise zu Umwelt- und Menschenrechtsrisiken bei uns oder unseren Lieferanten und Dienstleistern gemeldet werden.
Falls Sie Betroffener eines Verstoßes sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise bei unserem Compliance-Ombudsmann
THS Treuhand Saar Compliance GmbH
Feldmannstraße 103
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681 996860
Fax: +49 (0) 681 9968660

E-Mail: info@ths-compliance.de

oder über unser Portal für Hinweise: https://ssb.hintbox.de/ einreichen.
Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem finden Sie hier.



 

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